Für uns bei Plus1 ist es wichtig, dass Sie als Kundin oder Kunde mit unseren Leistungen und mit unserem Umgang mit Ihnen zufrieden sind. Unsere Bearbeitung von Beschwerden soll effizient und angemessen sein, damit Sie als Kundin oder Kunde die Möglichkeit haben, Ihre Interessen zu wahren.
Wenn Sie aus irgendeinem Grund unzufrieden sind oder Anmerkungen zu unserer Tätigkeit haben, möchten wir gern erfahren, warum. So können wir Probleme erkennen, beheben und künftigen Problemen vorbeugen, indem wir unsere Abläufe und Prozesse weiterentwickeln. Ganz einfach: Es gibt uns die Chance, es beim nächsten Mal besser zu machen.
Wenn Sie eine Beschwerde haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@de.plus1.com. Alternativ können Sie uns unter +49 30 219 29982 anrufen, und wir nehmen Ihre Beschwerde auf. Sie erhalten zeitnah eine Antwort von uns. Wir bemühen uns, Beschwerden so effizient wie möglich zu bearbeiten. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine Antwort.
Kann Ihre Beschwerde nicht innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden, informieren wir Sie darüber und teilen Ihnen gleichzeitig mit, wann Sie mit einer Antwort von uns rechnen können.
Sind Sie nach unserer Prüfung Ihrer Beschwerde weiterhin unzufrieden, können Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen. Die Plus 1 Germany GmbH ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank teilzunehmen.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle bei der Deutschen BundesbankPostfach 10 06 0260006 Frankfurt am MainDeutschland
Hausanschrift:Wilhelm-Epstein-Straße 1460431 Frankfurt am MainDeutschland
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle: bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle.
Darüber hinaus können Sie sich an eine unabhängige Verbraucherberatungsstelle wenden.
Betrifft Ihre Beschwerde eine Versicherung und sind Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme mit 0TO9 weiterhin unzufrieden, können Sie sich an die für Versicherungen zuständige Schlichtungsstelle wenden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrer Beschwerde an ein zuständiges Gericht zu wenden.